Intensivweiterbildung lang
Sie planen nach einer längeren Zeit beruflicher Aktivität eine vertiefende Weiterbildlung?
Dann ist das Angebot der sogenannten Intensivweiterbildung oder Langzeitweiterbildung eine gute Möglichkeit.
Grundlagen: Die Grundlagen sind in Verordnung (410.407) im Detail aufgeführt: Voraussetzungen, Dauer, Verfahren, Kostenregelung, Rückzahlungspflicht, Berichterstattung.
Angebot: Pro Jahr stellt der Kanton Schaffhausen 2 Plätze zur Verfügung.
Anmeldefenster: Dezember, um im kommenden Sommer in die Intensivweiterbildung gehen zu können.
Anmeldeverfahren:
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Vereinbaren Sie ein Beratungsgesprächs mit dem Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen gemäss Verordnung vorliegen.
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Sie reichen gemäss dem Formular ein Gesuch bei Ihrer Schulbehörde bzw. Schulleitung ein. Diese nimmt dazu Stellung (ja/nein).
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Das bewilligte Gesuch wird von Ihrer Schulbehörde bzw. Schulleitung an die PHSH / LWB-Stelle geschickt, dort geprüft und an die Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I des Erziehungsdepartementes Abteilung Finanzen und Personal weitergeleitet .
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Die Dienststelle erteilt die Bewilligung zur Übernahme der Stellvertreterkosten.
Abschlussverfahren:
- Am Ende der Intensivweiterbildung ist der Schulbehörde bzw. Schulleitung zuhanden der Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I des Erziehungsdepartementes ein schriftlicher Schlussbericht einzureichen.
- Das Spesenformular ist an das Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen einzureichen.
Anbieter
Pädagogischen Hochschule St. Gallen - Persönlichkeitentwicklung und Selbstmanagement
Genauere Informationen finden sich auf der Website unter CURSOintensiv / CAS Selbstmanagement
IBIS – Individualisiertes Bildungssemester an der Pädagogischen Hochschule Thurgau
Genauere Informationen finden sich auf der Website der PH Thurgau
Annemarie Loosli-Locher
Prorektorin Weiterbildung, Dienstleistungen und Forschung
+41 52 551 49 03
annemarie.loosli@ phsh.ch
Raum E 18