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Ausgleichsmassnahmen

Für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig. Weitere Informationen finden sie hier.

Liegen wesentliche Ausbildungsunterschiede vor, erfolgt die Anerkennung eines ausländischen Lehrdiploms erst nach erfolgreichem Absolvieren von definierten Studienleistungen. Lehrpersonen mit ausländischem Lehrdiplom, die über einen Entscheid der EDK verfügen, in dem die zu kompensierenden Bereiche und Kreditpunkte festgehalten sind, können die fehlenden Ausbildungsteile an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen absolvieren.

Kosten und Vorgehen

Die Kosten für die Ausgleichsmassnahmen sind von der EDK festgelegt. Sie betragen Fr. 450.- pro Kreditpunkt.
Nach Einreichen der Anmeldung (Formular siehe unten) und Bezahlung von Fr. 400.- als Anzahlung an die Ausbildungskosten werden Interessierte von der Kontaktperson zu einem Gespräch eingeladen. Der EDK Entscheid ist vorgängig zum Gespräch ebenfalls einzureichen. Auf Basis dieses Entscheids erfolgt eine individuelle Studienplanung, die in einer Vereinbarung festgehalten wird.

Studienbeginn und Anforderungen

Studienbeginn ist in der Regel im Herbst (Woche 38).
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des ordentlichen Angebots der PHSH. Es gelten in der Regel die regulären Bedingungen und Prüfungsanforderungen.