Ausgleichsmassnahmen
Für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig. Weitere Informationen finden sie hier.
Liegen wesentliche Ausbildungsunterschiede vor, erfolgt die Anerkennung eines ausländischen Lehrdiploms erst nach erfolgreichem Absolvieren von definierten Studienleistungen. Lehrpersonen mit ausländischem Lehrdiplom, die über einen Entscheid der EDK verfügen, in dem die zu kompensierenden Bereiche und Kreditpunkte festgehalten sind, können die fehlenden Ausbildungsteile an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen absolvieren.
Kosten und Vorgehen
Bitte kontaktieren Sie zuerst die Studienberatung für ein Erstgespräch. Anschliessend können Sie sich über das untenstehende Formular anmelden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Rechnung über die Anmeldegebühr von CHF 400.–. Im weiteren Verlauf des Anmeldeprozesses wird eine Vereinbarung erstellt, in der Module, Gesamtkosten und Zahlungsmodalitäten festgehalten werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Ausgleichsmassnahmen von der EDK mit CHF 450.– pro Kreditpunkt festgelegt sind. Sobald der unterschriebene Vertrag vorliegt, erhalten Sie vom Sekretariat weiterführende Informationen.
Studienbeginn und Anforderungen
Studienbeginn ist in der Regel im Herbst (Woche 38).
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des ordentlichen Angebots der PHSH. Es gelten in der Regel die regulären Bedingungen und Prüfungsanforderungen.
Sekretariat Ausbildung
Tel. +41 52 551 49 00
sekretariat@phsh.ch
Für eine individuelle Studienberatung können Sie jederzeit einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Cornelia Rüdisüli
cornelia.ruedisueli@phsh.ch