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Zulassung Ausländische Studierende

Studiengänge Kindergarten- und Unterstufe (KU) und Primarstufe (PS)
Zwingende Zulassungsbedingungen:
  • Schweizerisch anerkannter Maturitätsausweis oder ein ausländischer Vorbildungsausweis, welcher hinsichtlich Fächer, Anzahl Stunden und Schuldauer im Wesentlichen einer schweizerischen gymnasialen Maturität entspricht. Für Deutsche zwingend: Allgemeine Hochschulreife mit einem Notendurchschnitt von mindstens 2.5 oder Studienplatznachweis für ein Lehramts-, Pädagogik- oder Psychologiestudium einer anerkannten Universität in Deutschland. Fachgebundene Reifezeugnisse oder Fachhochschulreifezeugnisse ermöglichen keinen Zugang zum PHSH-Studium.
  • Strafregisterauszug (Führungszeugnis) als Beweis strafrechtlicher Unbescholtenheit
  • Keine gesundheitlichen Störungen oder Behinderungen, welche die Eignung für den Lehrerberuf ganz oder teilweise in Frage stellen
  • Einwandfreies Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Einen Überblick über die Zulassungsbedingungen der schweizerischen Hochschulen finden Sie bei swissuniversities.

Sofern all diese Bedingungen erfüllt sind, ist ein Studium an der PHSH möglich und der Anmeldeprozess kann gestartet werden.