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Zulassung via Aufnahmeverfahren

Studiengänge Kindergarten- und Unterstufe (KU) und Primarstufe (PS)

Wer nicht direkt zugelassen wird, muss ein Aufnahmeverfahren durchlaufen. Dies betrifft Personen mit einem der folgenden Abschlüsse:

  • Fachmaturität (nicht im Berufsfeld Pädagogik)
  • Berufsmaturität
  • Abschluss einer dreijährigen Fachmittelschule
  • Abschluss einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) zuzüglich einer dreijährigen Berufserfahrung (mindestens drei Jahre Dauer bei durchschnittlich mindestens 80% Beschäftigungsgrad)
  • Abschluss einer anerkannten, mindestens dreijährigen Handelsmittelschule
Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren kann an den beiden Pädagogischen Hochschulen in Zürich (PHZH) und im Thurgau (PHTG) absolviert werden. Aufnahmeverfahren an anderen Pädagogischen Hochschulen in der Schweiz werden in der Regel ebenfalls akzeptiert.

Die PHSH bietet kein Aufnahmeverfahren an.

Vorbereitungskurs

Wir empfehlen Personen, die ein Aufnahmeverfahren durchlaufen müssen, den Besuch eines Vorbereitungskurses. Gemäss Schulabkommen Ostschweiz zahlt der Kanton Schaffhausen ein Schulgeld für Personen aus dem Kanton Schaffhausen, die einen Vorbereitungskurs an folgenden Institutionen belegen:

Die Onlineanmeldung kann bereits während dem Aufnahmeverfahren erfolgen. Das Ergebnis über das erfolgreich abgelegte Aufnahmeverfahren ist nach Erhalt unverzüglich nachzureichen.