Zulassung via Aufnahmeverfahren
Wer nicht direkt zugelassen wird, muss ein Aufnahmeverfahren durchlaufen. Dies betrifft Personen mit einem der folgenden Abschlüsse:
- Fachmaturität (nicht im Berufsfeld Pädagogik)
- Berufsmaturität
- Abschluss einer dreijährigen Fachmittelschule
- Abschluss einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) zuzüglich einer Berufserfahrung von 200 Stellenprozent (entspricht 2 Jahre à 100 Prozent).
- Abschluss einer anerkannten, mindestens dreijährigen Handelsmittelschule
Das Aufnahmeverfahren kann an den beiden Pädagogischen Hochschulen in Zürich (PHZH) und im Thurgau (PHTG) absolviert werden. Aufnahmeverfahren an anderen Pädagogischen Hochschulen in der Schweiz werden in der Regel ebenfalls akzeptiert.
Die PHSH bietet kein Aufnahmeverfahren an.
Wir empfehlen Personen, die ein Aufnahmeverfahren durchlaufen müssen, den Besuch eines Vorbereitungskurses. Gemäss Schulabkommen Ostschweiz zahlt der Kanton Schaffhausen ein Schulgeld für Personen aus dem Kanton Schaffhausen, die einen Vorbereitungskurs an folgenden Institutionen belegen:
- Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME) in Zürich. Die Anmeldung erfolgt über die PH Zürich.
- Pädagogische Maturitätsschule (PMS) in Kreuzlingen. Eine Anmeldung erfolgt über die PH Thurgau (Allgemeinbildendes Studienjahr).
Die Onlineanmeldung kann bereits während dem Aufnahmeverfahren erfolgen. Das Ergebnis über das erfolgreich abgelegte Aufnahmeverfahren ist nach Erhalt unverzüglich nachzureichen.
Sekretariat Ausbildung
Tel. +41 52 551 49 00
sekretariat@ phsh.ch