Zugang via Aufnahmeverfahren
Wer nicht direkt zugelassen wird, muss ein Aufnahmeverfahren durchlaufen. Dies betrifft Personen mit einem der folgenden Abschlüsse:
- Berufsmaturität
- Abschluss einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) zuzüglich einer dreijährigen Berufserfahrung (mindestens drei Jahre Dauer bei durchschnittlich mindestens 80% Beschäftigungsgrad)
- Abschluss einer anerkannten, mindestens dreijährigen Handelsmittelschule
- Fachmaturität (nicht im Berufsfeld Pädagogik)
- Abschluss einer dreijährigen Fachmittelschule
Die PHSH bietet kein Aufnahmeverfahren an. Dieses kann an der PH Zürich und an der PH Thurgau absolviert werden. Aufnahmeverfahren an anderen Pädagogischen Hochschulen in der Schweiz werden in der Regel ebenfalls akzeptiert. Auskünfte darüber gibt das Sekretariat der PHSH.
Informationen über Aufnahmeverfahren
- Aufnahmeverfahren der PH Zürich (PS, KGU)
- Aufnahmeverfahren / Allgemeinbildendes Studienjahr der PH Thurgau (PS, KGU, KG)
Vorbereitung auf das Aufnahmeverfahren
Verschiedene Pädagogische Hochschulen bzw. andere Institutionen bieten Vorbereitungskurse für die Prüfungsvorbereitung an.
Sekretariat PHSH
Tel. +41 43 305 49 00
sekretariat@ phsh.ch