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Hochschulrat

Stöckli Beat

Dr. Beat Stöckli

Präsident des Hochschulrats
beat.stoeckli@remove-this.eksh.ch

Bayer Nicole

Dr. Nicole Bayer
Vizepräsidentin des Hochschulrats
nicole.bayer@remove-this.bluewin.ch

Bänziger Bouvard Boris

Boris Bänziger Bouvard
Mitglied des Hochschulrats
boris.baenziger@remove-this.shinternet.ch

Donzallaz Désirée

Dr. Désirée Donzallaz
Mitglied des Hochschulrats
desireedonzallaz@remove-this.gmail.com

Oostlander Jeannette

Dr. Jeannette Oostlander
Mitglied des Hochschulrats
joostlander@remove-this.solnet.ch

Rhyn Heinz

Prof. Dr. Heinz Rhyn
Mitglied des Hochschulrats
heinz.rhyn@remove-this.phzh.ch

Strasser Patrick

Patrick Strasser, Regierungsrat
Mitglied des Hochschulrats
patrick.strasser@remove-this.sh.ch

Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen teil:

Prof. Dr. Gerda Elisabeth Buhl

Rektorin, Dozentin Mathematik
+41 52 551 49 01
gerda.buhl@remove-this.phsh.ch
Mo – Fr

Details
Marxer Ruth

Ruth Marxer
Mitglied des Hochschulrats
ruth.marxer@sh.ch

Moser Roland

Roland Moser
Mitglied des Hochschulrats
roland.moser@sh.ch

Dr. Jean-Pierre Zürcher

Dozent Bewegung und Sport, Dozent Bildung und Erziehung, Vertreter der Dozierenden im Hochschulrat
+41 79 315 72 33
jeanpierre.zuercher@remove-this.phsh.ch
Raum A 27

Details

Der Hochschulrat ist das oberste Organ und trägt die strategische Führungs- sowie die unmittelbare Aufsichtsverantwortung.

Funktion und Aufgaben des Hochschulrats (Hochschulgesetz vom 2. Dezember 2019, Art. 15, Abs. 2):

Der Hochschulrat:

a) ist verantwortlich für die Erfüllung der Leistungsaufträge und den Mitteleinsatz; 

b) genehmigt den jährlichen Geschäftsbericht und entlastet die Hochschulleitung; 

c) legt den Strategie- und Entwicklungsplan fest; 

d) ist verantwortlich für eine vierjährige Finanzplanung; genehmigt die Schwerpunkte in der Aus- und Weiterbildung, in Forschung und Entwicklung sowie im Dienstleistungsangebot; 

e) genehmigt die Schwerpunkte in der Aus- und Weiterbildung, in Forschung und Entwicklung sowie im Dienstleistungsangebot; 

f) legt das Leitbild fest; 

g) stellt die Mitglieder der Hochschulleitung an; 

h) legt die Anzahl der Prorektorinnen bzw. Prorektoren fest; 

i) kann Dozierenden auf Antrag der Hochschulleitung den Titel einer Professorin oder eines Professors verleihen; 

k) regelt die Aufgaben und Kompetenzen der Hochschulleitung und des Rektors bzw. der Rektorin;

l) genehmigt das Konzept für die Qualitätssicherung und -entwicklung; 

m) legt die Gebühren gestützt auf die Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schaffhausen fest; 

n) regelt die Rechte und Pflichten der Studierenden; 

o) erlässt Aufnahme-, Prüfungs- und Promotionsbestimmungen; 

p) regelt das Disziplinarwesen und die entsprechenden Zuständigkeiten; 

q) unterbreitet dem Kantonsrat einen Vorschlag für die Wahl der Revisionsstelle; 

r) schliesst Zusammenarbeitsvereinbarungen gemäss Art. 10 Abs. 2 ab.