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Berufsbefähigende Weiterbildung

Lehrpersonen des Kantons Schaffhausen haben die Möglichkeit, berufsbefähigende Weiterbildungen an anerkannten Bildungsinstitutionen zu besuchen. Die Kosten werden gemäss den gesetzlichen Grundlagen vom Kanton übernommen.

Berufsbefähigende Weiterbildungen sind in der Verordung 410.401 im Anhang A2 aufgeführt. Unter anderem sind damit folgende Weiterbildungen gemeint: Master Schulische Heilpädagogik, Facherweiterungen, Stufenumstiege oder Stufenerweiterungen.

Vorgehen

  • Sie reichen das Formular Gesuch Staatsbeitrag für individuelle LWB bei der Schulleitung zur Stellungnahme ein (siehe "Anhänge")
  • Nach der Bewilligung durch die Schulleitung, reichen Sie das Formular beim Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH ein: lwb@remove-this.phsh.ch .
  • Ihr Gesuch wird an der PHSH geprüft und an die Dienststelle Primar + Sek I, Abteilung Finanzen und Personal weitergeleitet.
  • Sie erhalten den Entscheid von der Dienststelle  Primar + Sek I, Abteilung Finanzen und Personal.

Nach der Weiterbildung

  • Sie senden zeitnah das ausgefüllte Rückerstattungsformular (siehe Anhänge) mit den effektiven Kosten, den vollständigen (Zahlungs-) Belegen an die Dienststelle Primar + Sek I, Abteilung Finanzen und Personal. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Auszahlung der Rückerstattung erfolgt durch die Dienststelle.
Kontakt

LWB PHSH
Ebnatstrasse 80
8200 Schaffhausen
+41 52 551 49 43
lwb@remove-this.phsh.ch

Anhänge

Rechliche Grundlagen

  • Verordnung über die Arbeitsverhältnisse der Lehrpersonen an den öffentlichen Schulen 410.401