Individuelle Weiterbildung
Lehrpersonen des Kantons Schaffhausen haben die Möglichkeit, Weiterbildungen anderer* anerkannter Bildungsanbieter zu besuchen und dafür ein Unterstützungsgesuch (Staatsbeitrag) zu stellen. (*Andere Weiterbildungen meint Angebote ausserhalb des Weiterbildungsprogramms (LWB) der PHSH.)
Ablauf Gesuchstellung für Staatsbeitrag
Wünschen Sie eine Rückerstattung im Rahmen der Weiterbildungsverordnung, dann gehen Sie als Lehrperson bitte so vor:
Vor dem Kursbesuch
- Sie reichen das Formular Unterstützungsgesuch individuelle Weiterbildung für individuelle LWB bei der Schulleitung zur Stellungnahme ein.
- Nach der Bewilligung durch die Schulleitung, reichen Sie das Formular, 2 Monate vor Kursbeginn, beim Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH ein lwb@phsh.ch .
- Ihr Gesuch wird an der PHSH geprüft:
- Weiterbildungsinstitution (vgl. § 17 und 18 der Weiterbildungsverordnung)
- Fachliche Ausrichtung der individuellen Weiterbildung (Wird die Lehrperson befähigt, die Kompetenzen des Lehrplan 21 zu fördern?) - Falls Ihre individuelle Weiterbildung Stellvertreterkosten nach sich zieht, wird das Formular von der PHSH an die Dienststelle Primar + Sek I, Abteilung Finanzen und Personal weitergeleitet.
- Sie erhalten das Formular mit dem Entscheid über den prozentualen Anteil des Staatsbeitrages direkt von der Dienststelle Primar + Sek I, Abteilung Finanzen und Personal zurück.
Nach dem Kursbesuch
Sie senden zeitnah das ausgefüllte Rückerstattungsformular mit den effektiven Kosten, den vollständigen (Zahlungs-) Belegen und dem Unterstützungsgesuch an das Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Auszahlung der Rückerstattung erfolgt durch die PHSH.
LWB PHSH
Ebnatstrasse 80
8200 Schaffhausen
+41 52 551 49 43
lwb@phsh.ch
- Unterstützungsgesuch individuelle Weiterbildung
- Rückerstattungsformular (bitte Zahlungsbelege und Quittungen beifügen)
Bearbeitungszeit der Gesuche
bis zu 3 Wochen
swch 2026
Für die Kurse in Davos muss vorgängig kein Gesuch für den Staatsbeitrag eingereicht werden. Es genügt, das Rückerstattungsformular (siehe unten) auszufüllen und zusammen mit allen Belegen einzureichen.
- Sommercampus Juli 2026 in Davos
- Rückerstattungsformular Sommercampus Juli 2026 in Davos (bitte Zahlungsbelege und Quittungen beifügen)