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Individuelle Weiterbildung kurz

Lehrpersonen des Kantons Schaffhausen haben die Möglichkeit, Weiterbildungen anderer* anerkannter Bildungsanbieter zu besuchen und dafür ein Unterstützungsgesuch (Staatsbeitrag) zu stellen. (*Andere Weiterbildungen meint Angebote ausserhalb des Weiterbildungsprogramms (LWB) der PHSH.)

Wünschen Sie eine Rückerstattung im Rahmen der Weiterbildungsverordnung, dann gehen Sie als Lehrperson bitte so vor:

Vor dem Kursbeginn

  • Sie reichen das Formular Gesuch Staatsbeitrag für individuelle LWB bei der Schulleitung zur Stellungnahme ein.
  • Nach der Bewilligung durch die Schulleitung, reichen Sie das Formular beim Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH ein lwb@remove-this.phsh.ch .
  • Ihr Gesuch wird an der PHSH geprüft. Falls Ihre individuelle Weiterbildung Stellvertreterkosten nach sich zieht, wird das Formular von der PHSH an die Dienststelle Primar + Sek I, Abteilung Finanzen und Personal weitergeleitet.
  • Sie erhalten das Formular mit dem Entscheid über den prozentualen Anteil des Staatsbeitrages zurück, entweder von der PHSH oder von der Dienststelle  Primar + Sek I, Abteilung Finanzen und Personal  .

Nach dem Kursbesuch

Sie senden zeitnah das ausgefüllte Rückerstattungsformular mit den effektiven Kosten, den vollständigen (Zahlungs-) Belegen und dem Gesuch Staatsbeitrag (Original) an das Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Auszahlung der Rückerstattung erfolgt durch die PHSH.

Rechtliche Grundlage

Der Kanton Schaffhausen unterstützt die Weiterbildung von Lehrpersonen gemäss der Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen. Es werden höchstens Fr. 1500.- für sämtliche individuellen Weiterbildungen eines Jahres rückvergütet.

Kontakt

Vera Ulmer

Leiterin Sekretariat Weiterbildung und Dienstleistungen
+41 52 551 49 12
lwb@remove-this.phsh.ch
Mo – Do / Raum E 02

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