Individuelle Weiterbildung kurz
Lehrpersonen des Kantons Schaffhausen haben die Möglichkeit, Weiterbildungen anderer* anerkannter Bildungsanbieter zu besuchen und dafür ein Unterstützungsgesuch (Staatsbeitrag) zu stellen.
* Damit sind Angebote ausserhalb des Weiterbildungsprogramms (LWB) der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen gemeint.
Vor Kursbeginn
Wünschen Sie eine Rückerstattung im Rahmen der Weiterbildungsverordnung, dann gehen Sie als Lehrperson bitte so vor:
1. Sie reichen das Formular Gesuch Staatsbeitrag für individuelle LWB beim Schulpräsidium resp. der Schulleitung zur Stellungnahme ein.
2. Sie reichen das Formular mit Stellungnahme beim Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH ein.
Sie erhalten das Formular mit dem Entscheid über den prozentualen Anteil des Staatsbeitrages zurück.
Nach dem Kursbesuch
Sie senden das ausgefüllte Rückerstattungsformular mit den effektiven Kosten, vollständigen Belegen und dem Originalgesuch an das Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Die Auszahlung der Rückerstattung erfolgt durch die PHSH.
Der Kanton Schaffhausen unterstützt die Weiterbildung von Lehrpersonen gemäss der Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen. Es werden höchstens Fr. 1500.- für sämtliche individuellen Weiterbildungen eines Jahres rückvergütet.
Vera Ulmer
Leiterin Sekretariat Weiterbildung und Dienstleistungen
+41 52 551 49 12
vera.ulmer@ phsh.ch
Mo – Do / Raum E 02