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Individuelle Weiterbildung kurz

Lehrpersonen des Kantons Schaffhausen haben die Möglichkeit, Weiterbildungen anderer anerkannter Bildungsanbieter zu besuchen (Hochschule für Heilpädagogik, Pädagogische Hochschulen) und dafür ein Gesuch zu stellen.

Vor Kursbeginn

Wünschen Sie eine Rückerstattung im Rahmen der Weiterbildungsverordnung, dann gehen Sie als Lehrperson bitte so vor:

1. Sie reichen das Formular Gesuch Staatsbeitrag für individuelle LWB beim Schulpräsidium resp. der Schulleitung zur Stellungnahme ein.

2. Sie reichen das Formular mit Stellungnahme beim Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH ein.

Sie erhalten das Formular mit dem Entscheid über den prozentualen Anteil des Staatsbeitrages zurück.

Nach dem Kursbesuch

Sie senden das ausgefüllte Rückerstattungsformular mit den effektiven Kosten, vollständigen Belegen und dem Originalgesuch an das Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Die Auszahlung der Rückerstattung erfolgt durch die PHSH.

Rechtliche Grundlage

Der Kanton Schaffhausen unterstützt die Weiterbildung von Lehrpersonen gemäss der Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen. Es werden höchstens Fr. 1500.- für sämtliche individuellen Weiterbildungen eines Jahres rückvergütet.

Kontakt

Vera Ulmer

Leiterin Sekretariat Weiterbildung und Dienstleistungen
+41 52 551 49 12
vera.ulmer@remove-this.phsh.ch
Mo – Do / Raum E 02

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