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Prüfungen

Ein Leistungsnachweis ist der Nachweis über bestandene Studienleistungen innerhalb eines Moduls. Leistungsnachweise können in Form von mündlichen, schriftlichen und/oder praktischen Prüfungen erbracht werden. Sie werden aber auch im Rahmen von schriftlichen Arbeiten, Referaten, von dokumentierter aktiver Teilnahme an den Studienveranstaltungen, durch Nachweis von im Selbststudium erbrachten Studienleistungen oder durch Studienleistungen im Rahmen einer E-Learning-Veranstaltung abgelegt. Ein nicht bestandener Leistungsnachweis kann einmal wiederholt werden.

Die Basiskompetenzen betreffen das grundlegende fachliche Wissen und Können, über das die Studierenden nach dem ersten Ausbildungsjahr (Basisstudium) verfügen müssen. Um die Basiskompetenzen zu erlangen, besuchen die Studierenden in den verschiedenen Fächern Basiskompetenzmodule, die mit einer Basiskompetenzprüfung abgeschlossen werden.

Basiskompetenzprüfungen können wiederholt werden, müssen jedoch spätestens bis zu Beginn des vierten Semesters bestanden sein. 

Basiskompetenzen werden in den folgenden Fächern überprüft:

  • Mathematik
  • Bewegung und Sport
  • Musik
  • Bildnerisches Gestalten
  • Textiles und Technisches Gestalten

In den folgenden, für den Lehrberuf zentralen Fachbereichen wird das grundlegende fachliche Wissen und Können im Verlauf des ersten Ausbildungsjahres im Rahmen von Zwischenprüfungen überprüft:

  • Erziehungswissenschaften
  • Deutschkompetenz

Zwischenprüfungen können einmal wiederholt werden. Wer bei einer Zwischenprüfung die Wiederholung nicht besteht, muss das Studium für ein Jahr unterbrechen. Anschliessend ist eine weitere Wiederholung möglich. Wer auch die zweite Wiederholungsprüfung nicht besteht, wird vom Studium ausgeschlossen.

Mit den Diplomprüfungen wird das Erreichen der Ausbildungsziele in den einzelnen Bereichen und Fächern überprüft.

Es sind Diplomprüfungen in den folgenden Bereichen abzulegen:

  • Erziehungswissenschaften
  • Berufspraktische Ausbildung
  • Fachausbildung: Fachdidaktik und Fachwissenschaft

Eine nicht bestandene Diplomprüfung kann einmal wiederholt werden. Für eine einzelne Diplomprüfung oder Teilprüfung wird insgesamt einmal eine zweite Wiederholung gewährt. Wer eine Diplomprüfung auch bei der Wiederholung bzw. der zweiten Wiederholung nicht besteht, hat diese definitiv nicht bestanden.