Eignungsabklärung
Im ersten Studienjahr (Basisstudium) werden die Studierenden von einer Mentoratsperson begleitet. Diese überprüft im steten Kontakt mit den Studierenden, den betreffenden Praxislehrpersonen und Dozierenden der PHSH die berufsrelevanten überfachlichen Kompetenzen des/der Studierenden im Rahmen einer Eignungsabklärung.
Die Eignungsabklärung bleibt in der Verantwortung der Mentoratsperson, solange die Eignung durch positive Beurteilungen bestätigt werden kann. Sie wird normalerweise am Ende des Basisstudiums abgeschlossen und die/der Studierende kann ins Diplomstudium (zweites und drittes Studienjahr) übertreten.
Hat eine Mentoratsperson Zweifel in Bezug auf die Eignung, kann zu jedem Zeitpunkt das Verfahren der erweiterten Eignungsabklärung eingeleitet werden. Leitend für die Einschätzung sind die fünf Dimensionen «Beurteilung der beruflichen Eignung» der PHSH:
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Strukturierungs-, Handlungs-, Darlegungsfähigkeit
- Ideenreichtum und Eigenständigkeit
- Reflexionsfähigkeit
- Belastbarkeit
Sandra Di Sario
Dozentin Bildung und Erziehung, Leiterin Bereich Zyklus 1, Co-Leiterin Berufspraktische Ausbildung, Mentorin
+41 52 551 49 21
sandra.disario@ phsh.ch
Raum A 21
Lisa Wepfer
Co-Leiterin Berufspraktische Ausbildung, Mentorin, Dozentin Bildung und Erziehung
+41 52 551 49 23
lisa.wepfer@ phsh.ch
Raum A 27