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Die PHSH ist eine akkreditierte Hochschule

Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) legt fest, dass sich alle Schweizer Hochschulen einer regelmässigen institutionellen Akkreditierung unterziehen. Die PHSH hat den Akkreditierungsprozess erfolgreich durchlaufen und damit einen Meilenstein in ihrer Entwicklung als Hochschule erreicht. Der Akkreditierungsrat erteilt der PHSH die Akkreditierung als Hochschule.

Auf die institutionelle Akkreditierung hat sich die PHSH mehrere Jahre intensiv vorbereitet. Das Schaffhauser Hochschulgesetz, das 2020 in Kraft trat, ebnete den Weg dazu. Im selben Jahr bewilligte der Schweizerische Akkreditierungsrat das Gesuch um Akkreditierung.  
Parallel zum politischen Prozess erarbeitete die PHSH ein kohärentes und funktionierendes Qualitätsmanagementsystem. Dieses wurde 2021 umfassend im sogenannten Selbstbeurteilungsbericht dargestellt. Am 2. und 3. November 2021 besuchte eine international zusammengesetzte Gutachtergruppe die PHSH, um sich in Gesprächen mit allen beteiligten Gruppen ein Bild der PHSH zu machen, um so den Umsetzungsgrad der HFKG-Qualitätsstandards zu überprüfen.  

Der Bericht der Gutachtergruppe resp. des Akkreditierungsrates stellt der PHSH ein positives Zeugnis aus und anerkennt die langjährige, intensive und zielorientierte Entwicklung der Qualitätssicherung und -entwicklung auf unterschiedlichen Ebenen. Als eine besondere Stärke wird die Erarbeitung eines Qualitätsleitbilds betont, das der PHSH als wertvolles Instrument für die Erarbeitung des „Konzepts Qualitätsmanagement“ diente sowie die systematische Nutzung des umfangreich aufgebauten und über Jahre gut etablierten Dokumenten- und Prozessmanagementsystems.  

Als weitere Stärken der PHSH sieht die Gutachtergruppe die gelebte Qualitätskultur und den lebendigen Dialog zwischen der Hochschulleitung und den verschiedenen Anspruchsgruppen.  

Im Sinne der Weiterentwicklung erhält die PHSH drei Auflagen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Nachhaltigkeit und Diversität:  

  • Die PHSH muss den Stellenwert der Forschung und Entwicklung im Qualitätssicherungssystem überprüfen und allfällige rechtliche und organisatorische Anpassungen vornehmen. 
  • Im Bereich der nachhaltigen Entwicklung muss die PHSH klare Ziele und Massnahmen definieren und ihre Umsetzung periodisch überprüfen. 
  • Im Bereich der Diversität muss die PHSH klare Ziele und Massnahmen definieren und ihre Umsetzung periodisch überprüfen. 

Die PHSH betrachtet die Auflagen des Schweizer Akkreditierungsrates als wertvollen Hinweis für anstehende Entwicklungen und hat nun zwei Jahre Zeit, sie zu erfüllen.  

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