
Die Phase der Berufseinführung beginnt mit der Aufnahme der Berufstätigkeit an der Schaffhauser Volksschule. Sie dient der Unterstützung der beruflichen Sozialisation.
Ziele der Berufseinführung
- Der Einstieg in den Lehrberuf wird unterstützt
- Die Zusammenarbeit unter den Lehrpersonen wird angeregt
- Berufseinsteigende denken über das eigene Lehren und Lernen nach
- Pädagogisch-psychologische Fragen im Umgang mit Schüler/innen werden geklärt
- Die Verankerung im schulischen Umfeld wird verstärkt
- Methodisch-didaktische Kompetenzen werden erweitert und vertieft
Aufgabenbereich des Beauftragten für die Schaffhauser Berufseinführung
Die Berufseinführung beginnt an der Schwelle von der Grundausbildung zur Berufstätigkeit. Neue und wieder einsteigende Lehrpersonen werden während der herausforderungsreichen Phase des Berufseintritts von erfahrenen Lehrpersonen begleitet.
Der BEF-Verantwortliche bekleidet die verantwortungsvolle Führungsfunktion im Bereich der Planung, Organisation und Leitung der Berufseinführung. So nimmt er die Gesamtleitung der Berufseinführung im Rahmen des Prorektorats Weiterbildung und Dienstleistungen der PHSH wahr, organisiert die Praxisgruppen und ist zuständig für die Rekrutierung, Ausbildung und Weiterbildung sowie die Begleitung der Praxisgruppenleiterinnen und -leiter bei ihrer Tätigkeit. Des Weiteren ist er Ansprechperson für alle Fragen rund um die Schaffhauser Berufseinführung und organisiert die Spezialwochen BEF.
Leitung Berufseinführung:
Thomas Meier
Praxisgruppen
Rahmenbedingungen
Lehrpersonen ohne Wählbarkeitsausweis und Wiedereinsteiger/innen, die länger als 5 Jahre nicht mehr unterrichtet haben, werden einer Praxisgruppe zugeteilt. Die Teilnahme an den Sitzungen der Praxisgruppe ist obligatorisch und dauert ein Jahr. Ab dem zweiten Berufsjahr stehen die Praxisgruppen weiterhin als fakultatives Angebot offen. Bei ausgewiesener weiterer Teilnahme an der BEF hat die Lehrperson das Anrecht auf weitere vier Hospitationshalbtage.
Praxisgruppenleiterinnen und -leiter
Erfahrene Lehrpersonen können sich als Praxisgruppenleitende bewerben. Sie werden von der BEF-Leitung in Zusammenarbeit mit dem Inspektorat ausgewählt und entsprechend usgebildet. Eine gleichzeitige Tätigkeit als Praxislehrperson für die PHSH ist möglich.
Da die Berufseinführung auf die Beratung der Lehrpersonen ausgerichtet ist, sind die Praxisgruppenleiter/innen zu Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entlastung der PrGrL ist abhängig von der Gruppengrösse.
Spezialwochen BEF
Die BEF-Spezialwochen sind ein Weiterbildungsgefäss für Berufseinsteigende. Sie verknüpfen die Bedürfnisse der Ausbildungspraxis und der Berufseinführung. In der Regel nehmen Lehrpersonen daran teil, die im zweiten, dritten oder vierten Berufsjahr stehen. Die Teilnahme ist grundsätzlich obligatorisch. Die Spezialwochen dauern dreieinhalb Wochen und sind während der Unterrichtszeit angesetzt. Während der Weiterbildung werden die jungen Berufsleute von Studierenden der PHSH ersetzt. Die Student/innen werden während ihres Praxiseinsatzes von PHSH-Mentor/innen betreut. Das Programm entwickeln die Teilnehmenden zusammen mit dem Leiter BEF.
Ziele der Spezialwochen
- Standortbestimmung
- Erfahrungen austauschen und Anregungen erhalten
- Sich in ein Thema vertiefen
Elemente der Spezialwochen
- Workshops
- Fachliche Inputs
- Praxisberatung
- Bewegungssequenzen
- Projekte
- Hospitationen
- Präsentationen
- Exkursionen
Weiterführende Informationen
Startveranstaltung
Die Startveranstaltung für alle neu in den Dienst der Schaffhauser Volksschule eintretenden Lehrpersonen findet am Freitag der letzten Sommerferienwoche statt. Der Anlass dient der Begrüssung der neuen Kolleg/innen. In einer einstündigen Präsentation werden die wichtigsten Informationen zum Schaffhauser Schulsystem vermittelt. Anschliessend haben die in eine Praxisgruppe eingeteilten Lehrpersonen Gelegenheit, sich in ihrer Gruppe kennen zu lernen.
Info für neue Lehrpersonen
Verordnung und Konzept BEF
Die Verordnung zur Berufseinführung sowie, davon abgeleitet, das BEF-Konzept wurden vom Schaffhauser Erziehungsrat im November 2003 verabschiedet.
Berufseinführungsverordnung des Erziehungsrates
Konzept der Berufseinführung
Ergänzungsstudium
Absolvent/innen einer Pädagogischen Hochschule, welche die Lehrberechtigung für ein zusätzliches Fach anstreben, müssen ein so genanntes Ergänzungsstudium absolvieren. Ein Ergänzungsstudium beinhaltet in der Regel vier Module. Je nach Fach kann die geforderte Studienleistung auch mehr betragen. Wenn der Stundenplan dies zulässt, ist es möglich, die Zusatzqualifikation an der PHSH zu erwerben. In diesem Fall sind im betreffenden Fach die regulären Module an der PHSH zu besuchen. In den andern Fällen muss die Zusatzqualifikation an einer anderen PH erworben werden, vorzugsweise an der PHZH (vgl. Link).
Informationen zum Ergänzungsstudium
Zertifikat BEF
Nach Ablauf der ersten zwei Jahre nach dem Berufseinstieg bzw. nach dem Wiedereinstieg erhalten alle Lehrpersonen, welche die Berufseinführung durchlaufen haben, vom BEF-Delegierten ein Zertifikat. Es belegt, dass die betreffende Lehrperson die Berufseinführung an der PHSH besucht und vollständig abgeschlossen hat. Dies bedeutet, dass sie die Sitzungen der Praxisgruppe besucht, die Hospitationen absolviert und den Nachweis der individuellen Weiterbildung erbracht hat. Sie erfüllt damit eine Voraussetzung für eine unbefristete Anstellung nach §7 der Lehrerverordnung.
Verantwortlich für diese Seite
Thomas.Meier@phsh.ch
Aktualisiert: 2012-04-14