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Hörerinnen und Hörer

Als Hörerinnen und Hörer können sich Personen nach vollendetem 17. Altersjahr einschreiben, die ohne Immatrikulation an höchstens 6 Modulen pro Semester teilnehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einschreibung.

Hörerinnen und Hörer sind nicht berechtigt, Zwischen- und Diplomprüfungen abzulegen.

Von Hörerinnen und Hörern erbrachte Studienleistungen werden bei der Prüfung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nicht als Vorbildung anerkannt. 

Rechtsgrundlage: SHR 413.306: Zulassungs- und Prüfungsverordnung Pädagogische Hochschule Schaffhausen

Formular Hörer/Hörerin an der PHSH

 

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Lizzi.Wirz@phsh.ch

Aktualisiert: 2012-02-03

Kontakt

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Anmeldeschluss:

1. Juni 2012

 

Nächste Infoveranstaltung:

25. September 2012, 19:00 Uhr

 

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Gäste aus der ganzen Schweiz

Vom 9. bis 20. Juli finden in Schaffhausen die Lehrer- und Lehrerinnen-Fortbildungskurse der swch statt. Erwartet werden bis zu 2500 Lehrkräfte aus der ganzen Schweiz. Selbstverständlich ist auch die PHSH Kursort. Wir freuen uns auf die vielen Gäste! 

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