Ebnatstrasse 80 8200 Schaffhausen Tel. +41 43 305 49 00 sekretariat@phsh.ch
Ausländische Studierende, die bei Studienbeginn nicht schon mindestens 2 Jahre in der Schweiz wohnhaft sind, müssen das volle Studiengeld bezahlen. Die Schulleitung kann das Schulgeld von ausländischen Studierenden in höchstens zwei Fällen pro Jahr ganz oder teilweise erlassen.
Reglement betreffend Studierende aus dem Ausland, die an der PHSH studieren
Aufnahme von ausländischen Studierenden im Rahmen des Kontingentes «Erlass der Ausbildungskosten»
Merkblatt Wohnsitznahme von ausländischen Studierenden und Übernahme des Studiengeldes durch Wohnsitzkanton
Weisungen Sprachkompetenz Deutsch
Lizzi.Wirz@phsh.ch
Aktualisiert: 2012-02-08
Sekretariat PHSH
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Anmeldeschluss:
1. Juni 2012
Nächste Infoveranstaltung:
25. September 2012, 19:00 Uhr
Gäste aus der ganzen Schweiz
Vom 9. bis 20. Juli finden in Schaffhausen die Lehrer- und Lehrerinnen-Fortbildungskurse der swch statt. Erwartet werden bis zu 2500 Lehrkräfte aus der ganzen Schweiz. Selbstverständlich ist auch die PHSH Kursort. Wir freuen uns auf die vielen Gäste!